Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erwerben.

1. Erwerb durch Besitzstand:

Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert.

2. Erwerb durch Berufsausbildung:

Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.

3. Erwerb durch die beschleunigte Grundqualifikation:

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 (35) Stunden Unterricht einschließlich 10 (2,5) Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige (60-minütige) theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Für die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Mindestalter: Güterkraftverkehr
KlasseAusbildung  Berufskraftfahrer (BKF) Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) Vergleichbarer AusbildungsberufGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
C18 Jahre18 Jahre21 Jahre
CE18 Jahre18 Jahre21 Jahre
C118 Jahre18 Jahre18 Jahre
C1E18 Jahre18 Jahre18 Jahre
Mindestalter: Personenverkehr
KlasseAusbildung Berufskraftfahrer (BKF) Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) Vergleichbarer AusbildungsberufGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
D18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)20 Jahre21 Jahre21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)23 Jahre
DE18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)20 Jahre21 Jahre21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)23 Jahre
D118 Jahre –21 Jahre
D1E18 Jahre –21 Jahre

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