Aus- und Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer

Die Anforderungen im Berufsleben werden zunehmend komplexer, und die Bedürfnisse in der Wirtschaft immer spezifischer. Das betrifft alle Branchen, insbesondere auch den Bereich der Berufskraftfahrer. Nur wer bereit ist, kontinuierlich dazuzulernen, kann seine berufliche Zukunft langfristig sichern.

Unser Ziel ist es, sowohl angehende als auch berufserfahrene Berufskraftfahrer optimal auf den Alltag im Beruf vorzubereiten. Wir bieten dir umfassendes theoretisches Wissen sowie praxisorientierte Schulungen, die dich direkt in die Anwendung der Inhalte einführen. Profitiere von der Expertise unserer erfahrenen Dozenten und Verkehrspädagogen in unserem modernen Schulungscenter, das eine angenehme Lernatmosphäre bietet. Bereite dich bei uns bestens auf die Herausforderungen deiner Karriere als Berufskraftfahrer vor!

Beschleunigte Grundqualifikation für EU-Berufskraftfahrer

Seit dem 10.09.2009 müssen Personen, die einen LKW über 3,5 Tonnen gewerblich fahren möchten und noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, neben den Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE sowie D1, D1E, D, DE auch eine Zusatzqualifikation nachweisen. Hierzu zählt insbesondere die beschleunigte Grundqualifikation.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist für die Klassen C1 und C1E (3,5 bis 7,5 Tonnen) ab 18 Jahren und für die Klassen C und CE (ab 7,5 Tonnen) ab 21 Jahren erforderlich. Sie wird durch die Teilnahme an mindestens 140 Unterrichtsstunden und das Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erworben. Für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE nicht erforderlich.

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme an mindestens 140 Unterrichtsstunden und das Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erworben. Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation.

Die Termine für die beschleunigte Grundqualifikation  findest Du unter dem Reiter "Aktuelles / Termine".

Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer gem. BKrFQG

Gemäß dem Berufs-Kraft-Fahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind regelmäßige Weiterbildungen für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr unerlässlich, um die hohen EU-Standards und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Diese Weiterbildungen dienen dazu, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrer kontinuierlich zu aktualisieren und zu erweitern.

Wir bieten speziell entwickelte Schulungen an, die auf die Anforderungen des Güter- und Personenverkehrs zugeschnitten sind. Unsere Weiterbildungen decken alle relevanten Wissensbereiche ab und sind so gestaltet, dass sie den individuellen Bedürfnissen unserer Teilnehmer gerecht werden.

Durch den Einsatz moderner Materialien und Methoden stellen wir sicher, dass unsere Schulungen effektiv und praxisnah sind. Nach Abschluss des Kurses erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung dokumentiert und die erbrachte Qualifikation bestätigt. So bleibst Du stets auf dem neuesten Stand und erfüllst alle gesetzlichen Anforderungen.

Die Weiterbildungstermine findest Du unter dem Reiter "Aktuelles / Termine".

Modul 1 (Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3)
Modul 2 (Kenntnisbereiche 2.1, 2.2, 2.3)
Modul 3 (Kenntnisbereiche 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4, 3.5)
Modul 4 (Kenntnisbereiche 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8)
Modul 5 (Kenntnisbereiche 1.4, 1.5, 1.6)

Fahrerintensivschulung (für Führerscheininhaber der Klassen C/CE, D/DE)

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Lager- & Logistik

  • Gabelstaplerausbildung
  • Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Gefahrgut-Fahrerschulungen nach Anl. 8.2 ADR
  • Basiskurs
  • Fortbildungskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • ECO-Training

Nimm gerne Kontakt zu uns auf -  gemeinsam finden wir einen geeigneten Termin für Euch!

HINWEIS AZAV-Träger-Zulassung

Die Fahrschule Smile ist als AZAV-Bildungseinrichtung zertifiziert. Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können bei Vorliegen der persönlichen Eignung einer Kostenübernahme durch einen Bildungsgutschein zustimmen. Gleiches gilt für eine Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung, den Berufsförderungsdienst, die Berufsgenossenschaft, Bundesamt für Güterverkehr oder andere fördernde Träger. Unser Spektrum finden Sie unter https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche/suche

Du hast noch Fragen zu Deiner Ausbildung?

Kein Problem! Melde Dich gerne direkt über unser Kontaktformular, telefonisch oder komm direkt in Kempten oder Obergünzburg zu unseren Öffnungszeiten vorbei. Gemeinsam können wir alle offenen Fragen rund um Deine Ausbildung bei uns besprechen. Wir freuen uns auf Dich!