Unsere AGB´s für Weiterbildungen
Berufskraftfahrer Aus/- und Weiterbildungsstätte Fahrschule Smile, im Weiteren mit Auftragnehmer bezeichnet, wird ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit ihr abgeschlossenen Vertrages, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und/ oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Anmeldungen / Teilnehmerzahl
Seminaranmeldungen müssen in schriftlicher (Brief, Fax) oder elektronischer Form (E-Mail, Onlineanmeldung) vorgenommen werden. Mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers durch die auftraggebende Firma, den Teilnehmer / die Teilnehmerin anerkannt. Die Seminargebühren sind unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. spätestens bis 7 Tage vor Seminarbeginn fällig und zahlbar. Die Seminare werden ab 10 Teilnehmern durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 25 beschränkt. Abweichungen hiervon nach oben sind nur bei Weiterbildungsseminaren nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) möglich, dies ist im Bescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde, abhängig vom Seminarraum (bei Inhouse Schulungen) festgelegt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung im gewünschten Kurs wegen Teilnehmermangel oder Überschreitung der Teilnehmerzahl nicht bedient werden, erfolgt zeitgerechte Information der gemeldeten Teilnehmer und gegebenenfalls wird ein Ausweichtermin angeboten.
(Bei Inhouse- Seminaren nach dem BKrFQG muss der gestellte Schulungsraum von der zuständigen Anerkennungsbehörde genehmigt werden, dies erfordert in der Regel eine Vorlaufzeit von 12 Wochen, von Auftragserteilung an gerechnet, bis zur Durchführung der Weiterbildung.)
Seminarbestätigung
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Seminarbestätigung/ Rechnung per Post oder auf elektronischem Weg übersandt.
Preise / Leistungen
Es gelten die Preise, die mit der Seminarbestätigung oder der Rechnung mitgeteilt werden. Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, enthält die Seminargebühr:
o Die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte
o Teilnehmer-/ Seminarunterlagen
o den mit der Seminarbestätigung zugesicherten Bewirtung
o die Aushändigung einer Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG.
Buchungsänderung
Kann ein Seminarteilnehmer das gebuchte Seminar nicht wahrnehmen, so ist er berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer eine Buchungsänderung zugunsten eines zeitlich späteren Seminars vorzunehmen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden angerechnet.
Rücktritt
Der Rücktritt von einem gebuchten Seminar hat schriftlich zu erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Ein Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn ist kostenlos möglich. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Seminargebühren als Stornogebühr berechnet.
Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Seminarbeginn werden 100% der Seminargebühren als Stornogebühr berechnet.
Bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme wird die gesamte Seminargebühr zur Bezahlung fällig.
Bei Weiterbildungsschulungen nach BKrFQG wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht in dem Vorgeschriebenen Umfang von mindestens 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten anwesend war.
Absagen durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, Seminare abzusagen, sofern die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung der Dozenten. In einem solchen Fall wird ein Ausweichtermin vorgeschlagen. Wird über den Ausweichtermin keine Einigung erzielt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Für Schäden während des Kurses haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen. Für spätere Schäden, die angeblich im Rahmen der Umsetzung der vermittelten Seminarinhalte entstanden sind, wird keinerlei Haftung übernommen.
Aus den Teilnehmerunterlagen kann keine Rechtspflicht oder Haftung des Auftragnehmers hergeleitet werden, auch, sofern darin zum geltenden Recht abweichendes angegeben ist.
Datenschutz
Der Teilnehmer und sein Arbeitgeber stimmen zu, dass ihre Daten vom Auftragnehmer mittels EDV erfasst und verarbeitet werden. Der Auftragnehmer sichert zu, dass diese Daten ausschließlich für interne Zwecke (Teilnahmenachweisen, etc.) genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kempten/ Allgäu. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, allfällige Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, so bezieht sich diese Nichtigkeit nur auf diesen Vertragsteil. Die übrigen Vertragsteile bleiben bestehen.
HINWEIS AZAV-Träger-Zulassung:
Die Fahrschule Smile ist als AZAV-Bildungseinrichtung Zertifiziert. Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können bei Vorliegen der persönlichen Eignung einer Kostenübernahme durch einen Bildungsgutschein zustimmen. Gleiches gilt für eine Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung, den Berufsförderungsdienst, die Berufsgenossenschaft, Bundesamt für Güterverkehr oder andere fördernde Träger. Unser Spektrum finden Sie im www.kursnet-finden.arbeitsagentur.de. Sprechen Sie uns an!
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(Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.)